Wenn Sie möchten, dass Ihr letzter Wille nach Ihrem Ableben umgesetzt wird, sollten Sie Ihre Nachfolge zu Lebzeiten regeln. Damit ersparen Sie Ihren Hinterbliebenen in einem der schlimmsten
Momente nicht nur zusätzlichen Kummer, Sie stellen auch sicher, dass Ihr Vermögen erhalten bleibt und ausschließlich in Ihrem Sinne verwendet wird.
Gerne berate ich Sie bei
Nach dem Erbfall vertrete ich Sie
- bei Erbauseinandersetzungen zwischen den Miterben
- bei der Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
- bei der Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen
- im Erbscheinverfahren
- bei der Ermittlung von (Mit-) Erben
- bei der Ausschlagung der Erbschaft oder Anfechtung der Erbschaftsannahme
- sowie bei allen Fragen rund um den Nachlass