Erbrecht

 

 

Wenn Sie möchten, dass Ihr letzter Wille nach Ihrem Ableben umgesetzt wird, sollten Sie Ihre Nachfolge zu Lebzeiten regeln. Damit ersparen Sie Ihren Hinterbliebenen in einem der schlimmsten Momente nicht nur zusätzlichen Kummer, Sie stellen auch sicher, dass Ihr Vermögen erhalten bleibt und ausschließlich in Ihrem Sinne verwendet wird.

 

 

Gerne berate ich Sie bei

  • der Gestaltung und Überprüfung von Testamenten und sonstigen letztwilligen Verfügungen
  • lebzeitigen Verfügungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
  • Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patiententestamenten

Nach dem Erbfall vertrete ich Sie

  • bei Erbauseinandersetzungen zwischen den Miterben
  • bei der Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
  • bei der Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen
  • im Erbscheinverfahren
  • bei der Ermittlung von (Mit-) Erben
  • bei der Ausschlagung der Erbschaft oder Anfechtung der Erbschaftsannahme
  • sowie bei allen Fragen rund um den Nachlass