Mediation - die Lösung für Ihren Konflikt

Meine jahrelangen Erfahrungen als Rechtsanwältin haben gezeigt, dass es gerade in den Fällen, in denen die Parteien in einem persönlichen Verhältnis zueinander stehen, wie insbesondere im Familien- und Erbrecht, häufig nicht sinnvoll ist, einen zum Teil jahrelangen Rechtsstreit zu führen, der schließlich mit einem Urteil endet, mit dem einer gewinnt und einer verliert. Denn der eigentliche Konflikt ist damit nicht beigelegt

Die Alternative zur juristischen Konfliktbearbeitung ist das Mediationsverfahren.

 

Das Mediationsverfahren ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren, in dem die Konfliktparteien mit Unterstützung des Mediators selbst eine Lösung für ihren Konflikt erarbeiten. Es ist bei nahezu allen Streitigkeiten geeignet. Häufige Anwendungsgebiete sind neben dem Familien- und Erbrecht auch innerbetriebliche Streitigkeiten (Arbeitsrecht), Baurechts- und Nachbarschaftsstreitigkeiten etc.


Ein zentraler Punkt der Mediation (lat. Vermittlung) ist es, die hinter dem Sachkonflikt stehenden Interessen herauszuarbeiten. Nur so ist es möglich, zu einer echten Konfliktlösung zu gelangen.

 

Das Eisberg-Modell in der Konflikt-Forschung besagt, dass der Sachkonflikt, um den gestritten wird, in der Regel nur die Spitze des Eisbergs darstellt, die über der Wasseroberfläche zu sehen ist. Der größere Teil des Eisbergs befindet sich unter der Wasseroberfläche bzw. - auf die Kommunikation bzw. den Konflikt übertragen – unter der Oberfläche der Kommunikation. Unter der Oberfläche befinden sich die Interessen, Bedürfnisse, Wünsche, Gefühle, Werte, Beziehungen, Strukturen, alte Geschichten, Missverständnisse, intrapersonale Probleme, Sichtweisen und vieles mehr, die häufig die eigentlichen Motivationen für den Sachkonflikt sind. Diese Motivbündel, derer sich die Beteiligten oft nicht bewusst sind, werden unter dem Deckmantel des Sachkonfliktes ausgetragen.
So wird in Trennungs- und Scheidungskonflikten über Sachthemen wie Zugewinnausgleich und Unterhalt intensiv gestritten. Eigentlicher Grund des Streits ist aber oft nicht das Bedürfnis nach höherer (bzw. geringerer) Zahlung von Zugewinnausgleich und Unterhalt. Letztlich geht es z.B. um den Ausgleich von Verletzungen während der Ehe oder um den Wunsch, zumindest im Rahmen der Auseinandersetzung noch Kontakt mit dem (ehemaligen) Partner zu haben.

Mit einer juristischen Lösung oder Entscheidung des Sachkonflikts wird der eigentlich dahinter stehende, unter der Oberfläche liegende Konflikt nicht bearbeitet.

 

Mit meiner Tätigkeit als Mediatorin sehe ich hier einen neuen Weg, Konflikte konstruktiv und dauerhaft zu lösen.